.swiss-Domain

Ratgeber

Wer kann eine .swiss-Domain registrieren?

Die Top-Level-Domain .swiss ist nicht frei für jede Person oder Organisation verfügbar. Sie soll einen eindeutigen Bezug zur Schweiz vermitteln und unterliegt deshalb besonderen Vergaberegeln.

Wer grundsätzlich berechtigt ist

Zur Zuteilung eines .swiss-Domainnamens sind insbesondere berechtigt:

  • Schweizer öffentlich-rechtliche Körperschaften und Organisationen des öffentlichen Rechts.
  • Im Schweizer Handelsregister eingetragene Einheiten mit Sitz und physischem Verwaltungssitz in der Schweiz.
  • Vereine und Stiftungen ohne Handelsregistereintrag mit Sitz und physischem Verwaltungssitz in der Schweiz.
  • Natürliche Personen mit Wohnsitz in der Schweiz oder Schweizer Staatsangehörigkeit.

Zweigniederlassungen ausländischer Unternehmen sind nicht berechtigt. Für Schweizer Staatsangehörige im Ausland gelten Einschränkungen: Ohne Wohnsitz in der Schweiz darf die Domain nicht für kommerzielle Angebote oder eigene Werbung aus dem Ausland genutzt werden.

Der notwendige Bezug zum Namen

Organisationen müssen einen objektiven Bezug zum beantragten Namen nachweisen, etwa über eine Marke, eine Firma, ein anderes Kennzeichenrecht oder einen zulässigen geografischen Bezug. Eine Marke ist nicht in jedem Fall erforderlich.

Bei natürlichen Personen muss die Domain eine zulässige persönliche Bezeichnung enthalten, etwa den eigenen Nachnamen, Vornamen, bekannten Künstlernamen oder ein Zeichen, auf das ein Kennzeichenrecht besteht. Rein generische Bezeichnungen werden ihnen nicht allein zugeteilt; eine zusätzliche Bezeichnung kann erforderlich sein.

Weitere Informationen finden Sie bei nic.swiss zu den Registrierungsvoraussetzungen und zum Verfahren.

Prüfen Sie vor der Beantragung die jeweils aktuellen Voraussetzungen beim Bundesamt für Kommunikation und beim zuständigen Registrar.

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